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Organisiert steht für verlässliche und transparente Strukturen im bürgerschaftlichen Engagement, die Träger gegenüber hilfesuchenden, Angehörigen und freiwillig Engagierten zusagen.  
 
Organisiert steht für verlässliche und transparente Strukturen im bürgerschaftlichen Engagement, die Träger gegenüber hilfesuchenden, Angehörigen und freiwillig Engagierten zusagen.  
  
Organisiert bedeutet, dass die Hilfeleistungen in einem organisierten, durch Einsatzleitungen fachlich begleiteten Verhältnis und innerhalb eines Teams stattfinden. Es gelten die Standards des Freiwilligenmanagements, d. h. Einführungskurse, Fortbildungen, kontinuierliche Begleitung, Versicherungsschutz sowie Anerkennungskultur. Organisierte Strukturen tragen auch dazu bei, Abhängigkeitsverhältnisse oder problematische Konstellationen zwischen Helfer*innen und Hilfesuchenden zu verhindern und ein achtungsvolles Miteinander zwischen Unterstützenden und Unterstützten Personen zu ermöglichen.  
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Organisiert bedeutet, dass die Hilfeleistungen in einem organisierten, durch Einsatzleitungen fachlich begleiteten Verhältnis und innerhalb eines Teams stattfinden. Es gelten die Standards des Freiwilligenmanagements, d. h. Einführungskurse, Fortbildungen, kontinuierliche Begleitung, Versicherungsschutz sowie Anerkennungskultur. Organisierte Strukturen tragen auch dazu bei, [https://wiki.zukunft-familie.info/index.php?title=Grenzen| Abhängigkeitsverhältnisse oder problematische Konstellationen] zwischen Helfer*innen und Hilfesuchenden zu verhindern und ein achtungsvolles Miteinander zwischen Unterstützenden und Unterstützten Personen zu ermöglichen.  
  
 
===Aufwandsentschädigungen===
 
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Die Nutzer*innen der Organisierten Nachbarschaftshilfe sind oft Selbstzahlende. Viele Organisierte Nachbarschaftshilfen sind darüber hinaus ein durch Kostenträger anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI, sodass bei vorliegendem Pfle-gegrad Gebühren als Entlastungsbetrag durch Pflegeversicherungen erstattet werden. Da-bei geht das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg davon aus, dass die Angebote einen ergänzenden und die häuslichen Pflegearrangements assistierenden Charakter haben, d. h. die Gebühren unterhalb der Vergütungssätze für Leistungen zugelas-sener Pflegeeinrichtungen zzgl. möglicher Investitionskosten liegen.
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Die Nutzer*innen der Organisierten Nachbarschaftshilfe sind oft Selbstzahlende. Viele Organisierte Nachbarschaftshilfen sind darüber hinaus ein durch Kostenträger anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI, sodass bei vorliegendem Pflegegrad Gebühren als Entlastungsbetrag durch Pflegeversicherungen erstattet werden. Dabei geht das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg davon aus, dass die Angebote einen ergänzenden und die häuslichen Pflegearrangements assistierenden Charakter haben, d. h. die Gebühren unterhalb der Vergütungssätze für Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen zzgl. möglicher Investitionskosten liegen.
 
Indem die Träger Organisierter Nachbarschaftshilfen Mehrkosten finanzieren und einen ggf. entstehendes Defizit tragen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des wertvollen sozialen Angebots zu sozialverträglichen Gebühren.
 
Indem die Träger Organisierter Nachbarschaftshilfen Mehrkosten finanzieren und einen ggf. entstehendes Defizit tragen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des wertvollen sozialen Angebots zu sozialverträglichen Gebühren.
  
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* ältere Menschen, die zu Hause leben und nicht mehr alle Verrichtungen des täglichen Lebens bzw. im Haushalt selbst erledigen können
 
* ältere Menschen, die zu Hause leben und nicht mehr alle Verrichtungen des täglichen Lebens bzw. im Haushalt selbst erledigen können
 
* Menschen mit Behinderungen, die selbständig wohnen und Unterstützung im Alltag benötigen
 
* Menschen mit Behinderungen, die selbständig wohnen und Unterstützung im Alltag benötigen
* kranke Menschen, die vorübergehend nicht alle Tätigkeiten im Haushalt selbst ausü-ben können
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* kranke Menschen, die vorübergehend nicht alle Tätigkeiten im Haushalt selbst ausüben können
 
* Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
 
* Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
 
* an Demenz erkrankte Menschen
 
* an Demenz erkrankte Menschen
  
 
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Familien
* Angehörige von Pflegebedürftigen bzw. Personen mit erheblichem allgemeinen Be-treuungsbedarf
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* Angehörige von Pflegebedürftigen bzw. Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
* Angehörige von demenziell Erkrankten, die Entlastung benötigen und Zeit für die Er-ledigung eigener Angelegenheiten
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* Angehörige von demenziell Erkrankten, die Entlastung benötigen und Zeit für die Erledigung eigener Angelegenheiten
* Familien mit kleinen Kindern, die Entlastung benötigen und auf kein familiäres Netz-werk zurückgreifen können
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* Familien mit kleinen Kindern, die Entlastung benötigen und auf kein familiäres Netzwerk zurückgreifen können
 
* Familien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern  
 
* Familien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern  
  
  
 
(05.05.2026)
 
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Aktuelle Version vom 5. Mai 2026, 08:16 Uhr

Die Idee der Nachbarschaftshilfe leitet sich ab von den früher als selbstverständlich erbrachten Hilfen zwischen Nachbar*innen und Familien, für die es keine von außen geregelten Formen gab. In Unterscheidung zu spontaner, nicht strukturell organisierter nachbarschaftlicher Hilfe findet innerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart der Begriff der Organisierten Nachbarschaftshilfe Verwendung.

ORGANISIERTE Nachbarschaftshilfe[Bearbeiten]

Organisiert steht für verlässliche und transparente Strukturen im bürgerschaftlichen Engagement, die Träger gegenüber hilfesuchenden, Angehörigen und freiwillig Engagierten zusagen.

Organisiert bedeutet, dass die Hilfeleistungen in einem organisierten, durch Einsatzleitungen fachlich begleiteten Verhältnis und innerhalb eines Teams stattfinden. Es gelten die Standards des Freiwilligenmanagements, d. h. Einführungskurse, Fortbildungen, kontinuierliche Begleitung, Versicherungsschutz sowie Anerkennungskultur. Organisierte Strukturen tragen auch dazu bei, Abhängigkeitsverhältnisse oder problematische Konstellationen zwischen Helfer*innen und Hilfesuchenden zu verhindern und ein achtungsvolles Miteinander zwischen Unterstützenden und Unterstützten Personen zu ermöglichen.

Aufwandsentschädigungen[Bearbeiten]

Aufwandsentschädigungen für freiwilliges bürgerschaftliches Engagement im Rahmen der sogenannten Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 und 26a EStG) gelten als allgemein anerkannte Formen der Förderung und Unterstützung von Engagement im öffentlichen Interesse. Freiwilliges Engagement im sozialen Bereich wird zunehmend gewünscht und von Bürger*innen gefordert. Die Aufwandsentschädigung ermöglicht gerade Menschen mit eingeschränkten persönlichen finanziellen Ressourcen, sich freiwillig zu engagieren, und schafft somit Teilhabe an einem gemeinsamen sinnstiftenden Engagement. Sozialverträgliche Gebühren schaffen ein stabiles Verhältnis von Geben und Nehmen auf Augenhöhe und sind auch für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln bezahlbar. Mit Hilfe der Gebühren können die Träger der Organisierten Nachbarschaftshilfe ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Kontinuität der Unterstützung sicherstellen und verlässliche Rahmenbedingungen und Organisationsstrukturen für Engagierte und Unterstützte aufrechterhalten.

Kosten[Bearbeiten]

Die Nutzer*innen der Organisierten Nachbarschaftshilfe sind oft Selbstzahlende. Viele Organisierte Nachbarschaftshilfen sind darüber hinaus ein durch Kostenträger anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI, sodass bei vorliegendem Pflegegrad Gebühren als Entlastungsbetrag durch Pflegeversicherungen erstattet werden. Dabei geht das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg davon aus, dass die Angebote einen ergänzenden und die häuslichen Pflegearrangements assistierenden Charakter haben, d. h. die Gebühren unterhalb der Vergütungssätze für Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen zzgl. möglicher Investitionskosten liegen. Indem die Träger Organisierter Nachbarschaftshilfen Mehrkosten finanzieren und einen ggf. entstehendes Defizit tragen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des wertvollen sozialen Angebots zu sozialverträglichen Gebühren.

Zielgruppen und Kernaufgaben[Bearbeiten]

Zielgruppen des Engagements der Organisierten Nachbarschaftshilfe sind:

Menschen mit Unterstützungs- und Betreuungsbedarf

  • ältere Menschen, die zu Hause leben und nicht mehr alle Verrichtungen des täglichen Lebens bzw. im Haushalt selbst erledigen können
  • Menschen mit Behinderungen, die selbständig wohnen und Unterstützung im Alltag benötigen
  • kranke Menschen, die vorübergehend nicht alle Tätigkeiten im Haushalt selbst ausüben können
  • Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
  • an Demenz erkrankte Menschen

Familien

  • Angehörige von Pflegebedürftigen bzw. Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
  • Angehörige von demenziell Erkrankten, die Entlastung benötigen und Zeit für die Erledigung eigener Angelegenheiten
  • Familien mit kleinen Kindern, die Entlastung benötigen und auf kein familiäres Netzwerk zurückgreifen können
  • Familien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern


(05.05.2026)