Überblick
Kirchengemeinden, kirchliche Sozialstationen, Krankenpflegevereine und andere eingetragene Vereine, Stiftungen und kirchliche oder bürgerliche Träger bieten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart – dem württembergischen Landesteil von Baden-Württemberg – unter dem Namen Organisierte Nachbarschaftshilfe Unterstützungsangebote für hilfesuchende Menschen und Familien an. Diese Angebote sind gemeindenahe Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Alltag, die stundenweise und zumeist in der häuslichen Umgebung stattfinden.
Die Leistungen der Organisierten Nachbarschaftshilfe umfassen individuelle und praktische Hilfen
- als Begleitung
- zur Entlastung
- im Haushalt
Die Organisierte Nachbarschaftshilfe ist ein kirchlicher Dienst, in dem freiwillig Engagierte tätig sind für
- ältere Menschen, die zu Hause leben und nicht mehr alle Verrichtungen des täglichen Lebens selbst erledigen können
- Menschen mit Behinderungen, die selbständig wohnen und Unterstützung im Alltag benötigen
- kranke Menschen, die (vorübergehend) nicht alle Tätigkeiten im Haushalt selbst bewältigen können
- demenziell erkrankte Menschen, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden und zusätzlichen Bedarf an niederschwelligen Betreuungsangeboten haben
- Angehörige von Pflegebedürftigen zur Entlastung bzw. Unterstützung
- Familien mit kleinen Kindern oder Kindern mit Behinderungen, die auf kein familiäres Netzwerk zurückgreifen können
Die Hilfen stehen allen Menschen offen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion, Herkunft und Staatsangehörigkeit.
Die Helfer*innen sind im Einsatz, solange ein selbstständiges Leben der begleiteten Menschen möglich ist und eine stundenweise Unterstützung im Alltag ausreicht. Bei erhöhtem Hilfebedarf, z. B. von schwerkranken Menschen, werden sie ergänzend zu anderen Diensten, z. B. ambulanten Pflegediensten, tätig.
In der Organisierten Nachbarschaftshilfe engagieren sich Bürger*innen freiwillig und erhalten in der Regel für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Hilfesuchende zahlen für die Angebote eine sozialverträgliche Gebühr an den Träger der Organisierten Nachbarschaftshilfe. Das Engagement ist kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Engagierten unterliegen somit auch keiner Weisungsbefugnis der Einsatzleitung, unterzeichnen aber eine Selbstverpflichtungserklärung zu Datenschutz, Verschwiegenheit und Prävention von Schutzbefohlenen.