Verhinderungspflege
Finanzierung des Einsatzes der Organisierten Nachbarschaftshilfe über die Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige, die aufgrund von Urlaub, Erkrankung oder aus anderen Gründen vorübergehend die Pflege ihrer Angehörigen nicht übernehmen können, wird die Pflege durch die sogenannte Verhinderungspflege weiterhin sichergestellt. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten der Verhinderungspflege bis zu 1.612 € pro Jahr. Leistungen der Organisierten Nachbarschaftshilfe können in diesem Rahmen auch über die Verhinderungspflege abgerechnet und bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag ist jedes Jahr neu bei der Pflegekasse zu stellen.